Haus Regenbogen - Wohnen - Aufnahmeverfahren / Kostenträger

Wer kann zu uns kommen? (Rechtliche Grundlagen)

In unserer Einrichtung nehmen wir Kinder („L-Typ 2.2.1.1. „Wohnen für Menschen mit geistigen Behinderungen; Kinder bis zur Einschulung“) und Jugendliche (L-Typ 2.2.2.1 Wohnen für Menschen mit geistigen Behinderungen; Kinder und Jugendliche ab dem Zeitpunkt der Einschulung bis zum Ende der Beschulung“) mit Behinderungen auf. Die Förderung und Betreuung erfolgt im Rahmen der Eingliederungshilfe nach Teil 2 des Neunten Sozialgesetzbuches (insbesondere gemäß § 99 SGB IX). Wir arbeiten auf Grundlage des aktuellen niedersächsischen Rahmenvertrags für Kinder und Jugendliche (RV u18).

Antragstellung & Kostenträger

Leistungen der Eingliederungshilfe setzen grundsätzlich einen Antrag voraus (§ 108 SGB IX). Der Antrag ist beim zuständigen Träger der Eingliederungshilfe (oder dem örtlichen Jugendamt) zu stellen. In Niedersachsen liegt die Zuständigkeit für Minderjährige und junge Erwachsene bis zum Ende der Beschulung in der Regel beim örtlichen Träger (Landkreise, kreisfreie Städte, Region Hannover).

Bedarfsermittlung & Gesamtplanverfahren (Wie geht es weiter?)

Im Mittelpunkt unserer Arbeit stehen die persönlichen Wünsche und Ziele der Leistungsberechtigten (§ 8 SGB IX). Der Kostenträger ermittelt den individuellen Unterstützungsbedarf in einem personenzentrierten Gesamtplanverfahren (§ 117 SGB IX). In Niedersachsen wird hierfür das Instrument B.E.Ni (BedarfsErmittlung Niedersachsen) genutzt.

Nach Bewilligung der Leistungen erfolgt die Aufnahme. Im weiteren Verlauf überprüfen wir gemeinsam mit dem Leistungsträger, den Leistungsberechtigten und den gesetzlichen Vertretungen regelmäßig in Hilfe- und Gesamtplangesprächen, ob die vereinbarten Teilhabeziele erreicht werden (§ 121 SGB IX).

Kosten & Trennung der Leistungen

Die Höhe der Betreuungskosten (Fachleistungen) richtet sich nach dem individuell festgestellten Hilfebedarf, der in sogenannten Leistungspauschalen abgebildet ist.

Ihre Aufnahmeanfrage an uns

Um Ihre Anfrage zügig bearbeiten zu können, bitten wir Sie, uns bereits vorhandene Unterlagen (insbesondere einen aktuellen B.E.Ni-Bogen oder einen Entwurf des Gesamtplans) direkt mitzusenden.

Senden Sie die Unterlagen bitte an: